Fahrzeuge & Führerschein­klassen

Vom begleiteten Fahren bis zum Traktor­führerschein – hier finden Sie den Kurs, den Sie brauchen.

Klasse B

Details

Erklärung:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mitführen von Anhängern:

  • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
  • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Alter:

  • Mindestalter: 18/17 Jahre
  • Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.

Anforderungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Prüfung: 

Theorie und Praxis

Klasse B96

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Erklärung:

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Alter: 

Mindestalter: 18/17 Jahre

Anforderungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
    (nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird)

Prüfung:

Klasse BE

Details

Erklärung: 

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse:

Alter: 

Mindestalter: 18/17 Jahre

Anforderungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Prüfung: 

Praxis

Automatik

Details

Erklärung: 

Automatikregelung: Die neue Schlüsselzahl B197

Neu ab 1. April 2021

Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung

Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn

  •    
  • in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und
  • bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.

Klasse A

Details

Erklärung:

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

  • Vorbesitz: Nein
  • Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Alter:   

Mindestalter: 

zu a) 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

zu b) 21 Jahre

Anforderungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Prüfung: 

Theorie und Praxis

Klasse A2

Details

Erklärung:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

  • Eingeschlossene Klassen: A1, AM
  • bei Erweiterung: Vorbesitz Klasse A1 auf A2 nur praktische Ausbildung und praktische Prüfung
  • Vorbesitz: Nein

Alter: 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: Nein

Anforderungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Prüfung: 

Theorie und Praxis

Klasse A1

Details

Erklärung:

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

  • Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 
  • Eingeschlossene Klasse: AM

Alter:

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Klasse AM

Details

Erklärung:

Wie setzt sich die Ausbildung zusammen? 

Die Ausbildung im theoretischen Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die praktische Ausbildung schreibt keine Pflichtstunden vor und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Für alle AM-Fahrzeuge gilt:

  • bbH 45 km/h
  • Hubraum
    • Verbrennungsmotor max. 50 cm³
    • Dieselmotor max. 500 cm³

a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)

    • ohne Beiwagen
    • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

    b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)

    • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW
    • Leermasse max. 270 kg

    c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)

      • Sitzplätze max. 2
      • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads)
      • Leermasse max. 425 kg
        • Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
        • Eingeschlossene Klasse: –

      Alter:

      Für die Klasse AM liegt das Mindestalter bei 15 Jahren, beginnen kann man ein halbes Jahr vor dem 15 Geburtstag. Wichtig: nur in Deutschland gültig.

      Mofa 25

      Details

      Erklärung:

      a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

      b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h;

      • mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
      • Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

      Alter: 

      Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

      Klasse L

      Details

      Erklärung:

      a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

      b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.

      • Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
      • Eingeschlossene Klasse: –

      Alter:

      Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

      Klasse B196

      Details

      Erklärung:

      Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten.

      Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich. 

      Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl 196

      • Mindestalter 25 Jahre
      • Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
      • Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
      • Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

      Welche Fahrzeuge dürfen mit der Schlüsselzahl B196 gefahren werden?

      Zweirädrige Leichtkrafträder

      Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:

      • Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³

      Bitte beachten: Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.

        • theoretische Schulung: mindestens 4 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer
        • praktische Schulung: mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer
        • Klasse B mit Schlüsselzahl 196 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
      • Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1

      Die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erfolgt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:

      • mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B,
      • Mindestalter 25 Jahre,
      • Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (4 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Theorie, 5 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Praxis).

      Informationen zusätzlich zur Klasse B darunter oder daneben setzen.

      Schlüsselzahl B197:

      • praktische Ausbildung überwiegend auf einem Automatikfahrzeug
      • die Pflichtstunden können auf Schalt oder Automatikfahrzeuge gefahren werden
      • Prüfungsvorbereitung und Prüfungsfahrt finden auf einem Automatikfahrzeug statt 

      Feststellung der Prüfungsreife:

      • zuerst müssen mindestens 10 Übungsstunden auf einem Schaltwagen absolviert werden. Hiermit wird von einem Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler verantwortungsbewusst und sicher den Schaltwagen bedienen kann.
      • dann erfolgt eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten 
      • bei erfolgreicher Testfahrt, bekommt der Fahrschüler eine Bescheinigung
      • die Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt

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