Fahrzeuge & Führerscheinklassen
Vom begleiteten Fahren bis zum Traktorführerschein – hier finden Sie den Kurs, den Sie brauchen.
Klasse B
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Erklärung:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Alter:
- Mindestalter: 18/17 Jahre
- Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Anforderungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Prüfung:
Theorie und Praxis
Klasse B96
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Erklärung:
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Alter:
Mindestalter: 18/17 Jahre
Anforderungen:
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
(nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird)
Prüfung: –
Klasse BE
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Erklärung:
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: –
Alter:
Mindestalter: 18/17 Jahre
Anforderungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Prüfung:
Praxis
Automatik
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Erklärung:
Automatikregelung: Die neue Schlüsselzahl B197
Neu ab 1. April 2021
Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung
Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn
- in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und
- bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.
Klasse A
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Erklärung:
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
- Vorbesitz: Nein
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Alter:
Mindestalter:
zu a) 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
zu b) 21 Jahre
Anforderungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Prüfung:
Theorie und Praxis
Klasse A2
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Erklärung:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
- Eingeschlossene Klassen: A1, AM
- bei Erweiterung: Vorbesitz Klasse A1 auf A2 nur praktische Ausbildung und praktische Prüfung
- Vorbesitz: Nein
Alter:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Nein
Anforderungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Prüfung:
Theorie und Praxis
Klasse A1
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Erklärung:
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
- Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
- Eingeschlossene Klasse: AM
Alter:
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Klasse AM
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Erklärung:
Wie setzt sich die Ausbildung zusammen?
Die Ausbildung im theoretischen Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die praktische Ausbildung schreibt keine Pflichtstunden vor und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
- bbH 45 km/h
- Hubraum
- Verbrennungsmotor max. 50 cm³
- Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)
- ohne Beiwagen
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW
- Leermasse max. 270 kg
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)
- Sitzplätze max. 2
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads)
- Leermasse max. 425 kg
- Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
- Eingeschlossene Klasse: –
Alter:
Für die Klasse AM liegt das Mindestalter bei 15 Jahren, beginnen kann man ein halbes Jahr vor dem 15 Geburtstag. Wichtig: nur in Deutschland gültig.
Mofa 25
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Erklärung:
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h;
- mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
- Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Alter:
Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Klasse L
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Erklärung:
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
- Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
- Eingeschlossene Klasse: –
Alter:
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Klasse B196
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Erklärung:
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten.
Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich.
Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl 196
- Mindestalter 25 Jahre
- Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
- Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Welche Fahrzeuge dürfen mit der Schlüsselzahl B196 gefahren werden?
Zweirädrige Leichtkrafträder
Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:
- Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³
Bitte beachten: Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.
-
- theoretische Schulung: mindestens 4 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer
- praktische Schulung: mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer
- Klasse B mit Schlüsselzahl 196 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
- Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1
Die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erfolgt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
- mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B,
- Mindestalter 25 Jahre,
- Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (4 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Theorie, 5 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Praxis).
Informationen zusätzlich zur Klasse B darunter oder daneben setzen.
Schlüsselzahl B197:
- praktische Ausbildung überwiegend auf einem Automatikfahrzeug
- die Pflichtstunden können auf Schalt oder Automatikfahrzeuge gefahren werden
- Prüfungsvorbereitung und Prüfungsfahrt finden auf einem Automatikfahrzeug statt
Feststellung der Prüfungsreife:
- zuerst müssen mindestens 10 Übungsstunden auf einem Schaltwagen absolviert werden. Hiermit wird von einem Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler verantwortungsbewusst und sicher den Schaltwagen bedienen kann.
- dann erfolgt eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten
- bei erfolgreicher Testfahrt, bekommt der Fahrschüler eine Bescheinigung
- die Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt
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